AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
der Firma trendfleur gmbh


1. Vertragspartner

Die trendfleur gmbh (nachfolgend „trendfleur“ genannt) ist ausschließlich im „b2b“-Bereich tätig. Die Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) sind daher ausschließlich Unternehmer. 

Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die trendfleur mit dem Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Alle (auch zukünftigen) Lieferungen, Leistungen und Angebote durch trendfleur erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter („fremde Geschäftsbedingungen“) finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn trendfleur der Geltung der fremden Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder auf ein Schreiben antwortet oder Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder darauf verweist.

trendfleur darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses geltende Fassung.

Änderungen, die gesetzlich oder wegen behördlicher Anordnung erforderlich werden, gelten auch für vorher geschlossene Verträge.


3. Kundenkonto/Onlineshop

a) Die Bestellungen im Onlineshop von trendfleur erfolgen über ein Kundenkonto. Der Kunde muss trendfleur seine Daten korrekt und vollständig mitteilen und trendfleur unverzüglich über Änderungen unterrichten. Das gilt insbesondere aber nicht ausschließlich auch hinsichtlich seiner Steuerdaten. Der Kunde steht für die Richtigkeit dieser Daten ein.

b) Der Kunde muss, wenn er eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, die Anmeldung von einer namentlich zu nennenden und vertretungsberechtigten natürlichen Person durchführen lassen.

c) Der Kunde muss seine Zugangsdaten und insbesondere das Passwort geheim halten und seinen Zugang zum Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde muss trendfleur unverzüglich mitteilen, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Kundenkontos hat.


4. Lieferschwierigkeiten – Rücktritt vom Vertrag

a) trendfleur haftet nicht für Lieferungsverzögerungen oder die Unmöglichkeit einer Lieferung, wenn die Lieferung aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen Umständen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die trendfleur nicht zu vertreten hat, unmöglich oder verzögert wird.

Solche sonstigen Umstände können etwa betriebliche Gründe wie Aussperrungen, Streiks, fehlende Arbeitskräfte und Betriebsstörungen aller Art, Verspätung von Schiffen und Containern, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material, Rohstoffen oder Energie, Probleme bei der Beschaffung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder durch behördliche Maßnahmen, Transportverzögerungen oder Störungen bei der Belieferung durch Lieferanten von trendfleur sein.

trendfleur wird den Kunden unverzüglich über Gründe höherer Gewalt oder solche sonstigen Umstände informieren.

b) Die Lieferverpflichtungen von trendfleur stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, d.h. das Beschaffungsrisiko übernimmt trendfleur ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung nicht. trendfleur steht auch bei Gattungsschulden (nur nach Art und Güte bestimmte Ware) nur für Lieferungen aus dem eigenen Warenvorrat ein.

c) Wenn Gründe gemäß vorstehend a) oder b) vorliegen, die eine Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt nur vorübergehend verzögern, verlängern sich Liefer- und Vertragsfristen entsprechend. trendfleur informiert hierüber den Kunden unverzüglich. Wenn es dem Kunden wegen dieser Verlängerung der vorgenannten Fristen nicht mehr zumutbar sein sollte, am Vertrag festzuhalten und er das nachweist, ist der Kunde berechtigt, durch unverzügliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten.

d) Sollte die Leistung für trendfleur dauerhaft unmöglich oder wesentlich erschwert sein, insbesondere aber nicht ausschließlich aus den Gründen vorstehend a) und b), ist trendfleur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die Berechtigung zum Rücktritt besteht insbesondere auch, wenn die Leistung nur mit einem Aufwand möglich ist, der im Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware unverhältnismäßig hoch ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Beschaffungsaufwand den Verkaufspreis um mehr als 20 Prozent übersteigt.

trendfleur darf auch zurücktreten, wenn trendfleur dauerhaft selbst nicht beliefert wird, obwohl trendfleur bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat oder wenn solche Bestellungen nicht möglich sind.

In allen vorgenannten Fällen ist trendfleur verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten. trendfleur hat den Rücktritt unverzüglich in Textform zu erklären. Eine durch den Kunden bereits erbrachte Gegenleistung hat trendfleur unverzüglich zu erstatten.

 

5. Preise/Lieferkosten

a) Die Angebote und Preise von trendfleur sind unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich sind die Konditionen gemäß Bestellbestätigung.

b) Kein Mindestauftragswert.

c) Bestellungen, die per Paketdienstleister versandt werden, sind ab 200,00 EUR versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Darunter werden Versandkosten in Höhe von 10,90 EUR netto pro Sendung berechnet.

Für Lieferungen auf deutsche Inseln wird ein Inselzuschlag von 15,70 EUR netto je Paket berechnet.

d) Bestellungen, die per Palette versendet werden (z.B. leicht zerbrechliche Ware, großvolumige Gefäße, Sperrgut) sind ab 750,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Darunter fällt eine Versandkostenpauschale von 69,00 EUR netto an.

Bei Lieferung auf Europaletten erfolgt Palettentausch. Bei nicht erfolgtem Palettentausch berechnen wir 20,00 Euro / Europalette.

Kosten des Annahmeverzugs, oder einer vom Kunden gewünschten Avisierung trägt der Kunde.

e) Bei Versand in andere europäische, sowie in außereuropäische Länder, berechnet trendfleur die Versandgebühren zu den Tarifen des Paketdienstleisters bzw. der Spedition.

Bei außerhalb der EU gelegenen Lieferzielen trägt der Kunde etwaige Steuern und Zölle der Einfuhr in sein Land selbst.

f) Die Preisangaben verstehen sich in EUR zuzüglich des jeweils gültigen Steuersatzes (Umsatzsteuer usw.).

g) Wenn zwischen einem Vertragsschluss, dem die Listenpreise von trendfleur zu Grunde liegen, und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen und sich die Listenpreise erhöhen, darf trendfleur die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise verlangen. Von den Parteien vereinbarte Rabatte bleiben hiervon unberührt.

 

6. Vertragsschluss

a) Die Online-Bestellung bei trendfleur ist ein verbindliches Angebot des Kunden. trendfleur darf dieses Angebot innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen.

b) Im Übrigen werden Bestellungen in den Fristen des üblichen Geschäftsgangs angenommen oder abgelehnt.


7. Teillieferung – Lieferfrist

a) trendfleur ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn sie bestimmungsgemäß verwendbar sind und in einer wirtschaftlich angemessenen Größe erfolgen. trendfleur darf jede berechtigte Teillieferung gesondert berechnen. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft für sich.

b) Liefertermine, die trendfleur in Aussicht stellt, gelten immer nur annähernd, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich ein fester und verbindlicher Zeitpunkt in Textform vereinbart wird.

c) Liefertermine zu versendender Waren sind mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer bzw. sonstigen mit dem Transport Beauftragten eingehalten.

d) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Waren unverzüglich und sachgemäß abgeladen werden. Das gilt auch bei als „frachtfrei“ bezeichneten Lieferungen.

e) Lieferzeiten können sich gemäß Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängern.

f) Bei Lieferverzug von trendfleur hat der Kunde in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen, innerhalb der trendfleur die Leistung bewirken kann.

g) Bei Lieferverzug haftet trendfleur nur gemäß Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


8. Rechnung – Zahlung

a) Rechnungen von trendfleur sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Ein Skonto-Abzug erfolgt nicht. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

 b) Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug, wenn trendfleur sich nicht vor der Lieferung einverstanden erklärt, per Nachnahme zu liefern. Bei einer Lieferung per Nachnahme entsteht eine zusätzliche Nachnahmegebühr von 7,50 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

trendfleur kann jederzeit Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse verlangen.

Bei Bestellungen aus anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland ist nur die Zahlung gegen Vorkasse möglich.

c) Wenn es bei einer Zahlung per Bankeinzug zu einer Rücklastschrift kommt, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet trendfleur eine Kostenpauschale in Höhe von 8,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

d) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

e) Werden trendfleur nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern können und die Begleichung offener Forderungen von trendfleur gefährden, darf trendfleur für noch offene Leistungen bzw. Lieferungen nach eigener Wahl statt Vorkasse auch Sicherheitsleistung verlangen, selbst wenn bislang gegen Zahlung geliefert wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde einer gegenüber trendfleur bestehenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt.

f) Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen oder ihretwegen offene Zahlungen zurückhalten, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dieser Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsausschluss gilt nicht für Forderungen, die mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind.


9. Mängelhaftung

a) Alle Abbildungen und Beschreibungen zum Gegenstand der Leistung durch trendfleur (etwa zu Gewichten, Maßen, Gebrauchswerten, Belastbarkeiten, Toleranzen und technischen Daten) gelten als Typenmuster, die nur den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen, wenn sie nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit zum vertraglich bestimmten Zweck sind. Ein solches Typenmuster ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart ist. Die Abbildungen und Beschreibungen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

b) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

c) Bei in Handarbeit hergestellten Artikeln sind Schwankungen und Abweichungen in Erscheinungsbild und Ausfall der Ware unvermeidlich. Daher besteht keine Haftung für solche Schwankungen und Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Warenauszeichnung, Form, Verpackung, Ausrüstung oder ähnlichem, wenn die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

d) Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen und stichprobenartig zu überprüfen. Der Kunde muss alle offensichtlichen Mängel, Minder- oder Falschlieferungen unverzüglich nach Lieferung gegenüber trendfleur in Textform rügen. Das gilt auch für Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären. Versäumt der Kunde die unverzügliche Anzeige eines Mangels, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht zu erkennen war.

Wegen anderer Mängel gilt die Ware als genehmigt, wenn der Kunde den Mangel nicht unverzüglich anzeigt, nachdem der Mangel sich gezeigt hat. Wenn der Mangel für den Kunden bei einer normalen Verwendung früher erkennbar war, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich.

e) Verändert der Kunde die Ware (oder lässt dies durch Dritte durchführen), bestehen keine Gewährleistungsrechte in Bezug auf die veränderte Ware, wenn trendfleur vorher der Veränderung nicht in Textform zugestimmt hat und durch den Eingriff eine Mangelbeseitigung an der ursprünglich gelieferten Ware unmöglich oder wesentlich erschwert wird. Mehrkosten einer Mangelbeseitigung wegen einer zustimmungslosen Veränderung hat der Kunde in jedem Fall zu tragen.

f) Bei unverzüglicher und berechtigter Mängelrüge ist trendfleur zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. trendfleur stehen zwei Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuche zu, es sei denn, dass diese Rechte für den Kunden ausnahmsweise unzumutbar sind und der Kunde das in Textform nachweist.

Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, was auch bei Unmöglichkeit oder Verweigerung durch trendfleur der Fall ist, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder, wenn ihm das Festhalten am Vertrag wegen des Mangels unzumutbar sein sollte, vom Vertrag zurücktreten.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen trendfleur bestehen nur im Rahmen von Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


10. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von trendfleur. Dieser Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von trendfleur gegen den Kunden aus den zwischen trendfleur und dem Kunden bestehenden vertraglichen Beziehungen.

b) Der Kunde verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unentgeltlich für trendfleur.

c) Der Kunden darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren solange im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, bis die Voraussetzungen einer Verwertung (nachfolgend unter h)) eintreten. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren allerdings nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.

d) Wenn der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verarbeitet, erfolgt dies für trendfleur als Hersteller, so dass trendfleur unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren – Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt.

Falls dieser Eigentumserwerb bei trendfleur aus jedweden Gründen nicht eintreten sollte, überträgt der Kunde sein künftiges Eigentum oder – gemäß vorstehendem Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit für sämtliche Forderungen von trendfleur an diese.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde trendfleur, soweit die Hauptsache ihm gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 dieses lit. d) genannten Verhältnis.

e) Alle Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung einer Ware, an der trendfleur Eigentum oder Miteigentum hat, tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Kaufvertrages an trendfleur zur Sicherheit für deren Forderungen ab und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung der Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass trendfleur die veräußerte Ware nicht ganz gehört, oder dass sie zusammen mit trendfleur nicht gehörenden Waren veräußert wird, erfasst die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes der von trendfleur gelieferten Ware.

Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten oder sonst hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren entstehen (Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung). trendfleur ermächtigt den Kunden widerruflich, die an trendfleur abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. trendfleur darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

f) Wenn Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren geltend machen, insbesondere aber nicht ausschließlich durch Pfändung, muss der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von trendfleur hinweisen und trendfleur informieren, damit trendfleur ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, trendfleur sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die seine Eigentumsrechte nachweisen. Das gilt insbesondere auch bei der Verarbeitung und/oder der Vermischung. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, trendfleur die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde dafür gegenüber trendfleur.

g) trendfleur gibt seine Sicherheiten frei, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50?% übersteigt. Welche der Sicherheiten trendfleur freigibt, entscheidet trendfleur nach billigem Ermessen.

h) Kommt der Kunde mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug, oder werden trendfleur Umstände bekannt, die ihre Rechte als gefährdet erscheinen lassen, kann trendfleur die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen, ohne zuvor den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder eine weitere Zahlungsfrist gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Kunden bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Ware unberührt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rückgabe der Ware Zug-um-Zug gegen Zahlung in Form von Vorkasse verlangen. Die Vorkasse umfasst in diesem Fall auch eventuell durch den Verzug zusätzlich entstandene Kosten und Schäden.


11. Schutzrechte

a) trendfleur steht nach Maßgabe dieser Ziffer 11 dafür ein, dass der Nutzung der verkauften Waren durch den Kunden keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter entgegenstehen. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

b) Falls eine Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird trendfleur nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Ware so abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt das trendfleur nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, darf der Kunde vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur in den Grenzen der Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Bei Rechtsverletzungen durch von trendfleur gelieferte Produkte anderer Hersteller wird trendfleur nach eigener Wahl ihre eigenen möglichen Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder auf dessen Wunsch an den Kunden abtreten. Ansprüche des Kunden gegen trendfleur bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 11 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist und trendfleur die Rechtsverletzung bei Lieferung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war. In diesen Fällen wird trendfleur die dem Kunden entstandenen Kosten der nicht erfolgreichen Durchsetzung erstatten.

 

12. Datenschutz

Wir fühlen uns dem Schutz Ihrer Daten verpflichtet und werde diese soweit verarbeiten, wie dies für die Erbringung unserer Beauftragung erforderlich ist. Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unserem Webserver zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten erhoben und verarbeitet.
 
(1) Wir erheben und verarbeiten personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass im Falle von Bestellungen  in unserem Online-Shop auch Daten (IP-Adresse, Zeitpunkt der Bestellung und  des  Abrufs etc.) erhoben und gespeichert werden. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses sowie der Inanspruchnahme der Leistung. Es dient aber auch der Abwehr von Betrugsversuchen. Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Personen versuchen, sich unter Angabe falscher Tatsachen oder unter Umgehung von Schutzmaßnahmen, Zugang zu dieser Seite zu verschaffen. Wir setzen automatisierte Verfahren ein, die entsprechende Zugriffsversuche erkennen und abwehren können. In dem Zusammenhang werden insbesondere auch IP-Adressen temporär gespeichert. Die Speicherdauer wird 14 Tage grundsätzlich nicht übersteigen. Für den Fall, dass wiederholt von einer IP-Adresse eine missbräuchliche Nutzung unserer Internetseite erfolgt, behalten wir uns eine dauerhafte Speicherung der IP-Adresse vor, um eine Sperrungen der IP-Adresse vornehmen zu können.
 
(2) Mit der Bestellung einer Leistung über die Internetseite oder telefonisch, per  E-Mail oder Fax wird auch ein Benutzer-Account inkl. Kundennummer für Sie angelegt.
 
(3) Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen Ihnen gegenüber erforderlich ist. Wenn Sie z.B. die Bezahlweise Paypal oder Kreditkarte nutzen, werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an den jeweiligen Zahlungsabwickler (Paypal bzw. „Stripe“ für Kreditkarten) weitergegeben. Wir nutzen ferner für Teile der Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter, z.B. des Webhostings-Providers. Wir tragen Sorge dafür, dass die Dienstleister Ihre personenbezogenen Daten entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen (können).
 
(4) Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten bei Ihnen einholen sollten, weisen wir auch hier darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit bei uns mit Wirkung  für die Zukunft widerrufen können.
 
(5) Alle E-Mails, die in Form von Newsletter-Mails an Sie versendet werden, werden über einen Dienstleister in Deutschland versendet. Wir verwenden in diesem Zusammenhang Cleverreach.
 
(6) Wenn Sie E-Mails erhalten, die von unserem Shop-System aus generiert werden (Eingangsbestätigung, Rechnungszusendung etc.), handelt es sich um sog. transaktionale E-Mails. Um die Zustellung dieser E-Mails zu gewährleisten bzw. zu optimieren, nutzen wir einen externen Dienstleister für den E-Mail-Versand. Diesen wählen  wir  sorgfältig – auch unter Datenschutzaspekten aus. Wir behalten uns vor, technische Methoden zu verwenden, die den Zugang von E-Mails bzw. das Öffnen der E-Mails beim Empfänger nachweisen können. Den jeweils aktuell genutzten Dienstleister für den Versand von transaktionalen E-Mails können Sie den Datenschutzhinweisen im Shopsystem entnehmen.


13. Haftungsbeschränkung

a) trendfleur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, was ebenfalls Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen umfasst.

b) trendfleur haftet bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften sowie auf Grund der Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz..

c) trendfleur haftet ferner dem Grunde nach für von trendfleur, ihren Vertretern, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten einfach fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

d) Eine weitere Haftung von trendfleur ist, soweit gesetzlich möglich,  ausgeschlossen.

e) Soweit die Haftung von trendfleur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.


14. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Forderungen der trendfleur ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

15. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

a) Erfüllungsort ist Hamm.

b) Ausschließlicher Gerichtsort für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist Hamm.

c) Sämtliche Erklärungen, die der Kunde im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gegenüber trendfleur abgibt, müssen in Schriftform oder in Textform erfolgen.

d) Für diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text in deutscher Sprache maßgeblich.

e) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder teilnichtig sein, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Vielmehr vereinbaren die Parteien die nichtige bzw. teilunwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die wirtschaftlich der nichtigen oder teilnichtigen Bestimmung am nächsten kommt.


 

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